St. Willehad Katholische Kirchengemeinde Wilhelmshaven

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Der Kirchenausschuss

Muss der Glockenturm saniert, soll ein Grundstück verkauft oder ein neuer Mitarbeiter eingestellt werden – all das fällt in seinen Aufgabenbereich.

Der Kirchenausschuss ist rechtlich vorgeschrieben. Er ist die juristische Vertretung einer Pfarrgemeinde nach außen. Das heißt, nur er kann im Namen der Pfarrgemeinde Verträge abschließen – zum Beispiel mit Handwerkern, die Reparaturen an der Kirche oder im Pfarrheim ausführen.

Die Aufgaben des Kirchenausschusses sind im Vermögensverwaltungsgesetz festgelegt.

Die wichtigsten sind:

• Feststellung des Haushaltsplanes

• Prüfung der Jahresrechnung

• Führung des Vermögensverzeichnisses.

Der Kirchenausschuss ist auch Dienstgeber für alle Angestellten einer Pfarrei. Das umfasst nicht nur die Sekretärin oder den Küster, sondern beispielsweise auch die Erzieherinnen, wenn die Gemeinde eine Kindertagesstätte trägt.

Eine zentrale Aufgabe des Kirchenausschusses ist die Unterhaltung und Instandhaltung der Immobilien einer Pfarrei. Weitere Aufgaben sind beispielsweise die Verwaltung eines kirchlichen Friedhofes, die Grundstücksverwaltung oder das Anlegen von Sparguthaben.