St. Willehad Katholische Kirchengemeinde Wilhelmshaven

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17. September 2021

Als Kirche zukunftsfähig bleiben

Im Bistum Münster startet Prozess zur Entwicklung der pastoralen Strukturen

„Wir müssen die pastoralen Strukturen so gestalten, dass die Verkündigung der Frohen Botschaft unter in Zukunft deutlich veränderten Rahmenbedingungen weiter gut möglich sein wird.“ Das hat der Bischof von Münster, Dr. Felix Genn, am 17. September in Münster auf der gemeinsamen Sitzung des Diözesanrates und des westfälischen Kirchensteuerrats betont. Mit diesem Ziel beginnt im Bistum Münster nun ein Prozess zur Entwicklung der pastoralen Strukturen. Auf der gemeinsamen Sitzung von Pastoralrat und Kirchensteuerrat wurden bereits am vergangenen Wochenende die zentralen Gremien der katholischen Kirche im Oldenburger Land über den Prozess informiert. Im Herbst wird es hierzu dann Veranstaltungen mit Haupt- und Ehrenamtlichen in den Dekanaten im Offizialatsbezirk Oldenburg geben.

Bischof Genn unterstreicht für den Prozess, dass die katholische Kirche im Bistum sich den offensichtlichen Fragen stellen müsse: „Was bedeuten die massiven Veränderungsprozesse, die wir erleben, für uns? – Wie können christliche Gemeinschaft und kirchliches Leben unter den sich wandelnden Rahmenbedingungen dennoch wachsen? – Welche Gestalt von Kirche wird zukunftsfähig sein?“

Im Bistum und in den Pfarreien wurden in den vergangenen Jahren Pastoralpläne entwickelt, daran schließt sich der Pastoralentwicklungsprozess inhaltlich an. Bischof Felix hofft, „dass es gelingen kann, die Krise der Kirche in einen Aufbruch hin zu einer neuen, lebendigen und missionarischen Kirche zu wandeln“. Für den Prozess, so sagte Bischof Genn, gebe es seinerseits drei Vorgaben: „Es wird keine weiteren, von mir verordneten, Zusammenlegungen von Pfarreien geben. Das Verhältnis der Diözesanpriester im aktiven Dienst zu den Priestern der Weltkirche in unserem Bistum soll dauerhaft ein Verhältnis von zwei Dritteln zu einem Drittel sein. Und es braucht mehr Bereitschaft zur Zusammenarbeit zwischen den Pfarreien sowie zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen.“

Um im Prozess die Verbindung zwischen den Menschen vor Ort und der Bistumsebene sicherzustellen, gibt es für jedes Kreisdekanat und für das Stadtdekanat Münster sogenannte Regional-Teams. Diese sind die ersten Ansprechpartner für Fragen in der jeweiligen Region. Zudem gibt es einen Beirat, der die unterschiedlichen pastoralen Akteure im Bistum abbildet. Hinzu kommen Prozessgruppen, in denen zentrale Themen bearbeitet werden, bei denen es um die strategische Ausrichtung des Bistums in den nächsten Jahren geht: Von der Weiterentwicklung der Pastoralkonzepte, über Leitungsfragen und die Frage, um welche Rechtsfigur es sich beim pastoralen Raum handelt, bis hin zu Themen wie Freiwilligenengagement, Immobilienkonzepte oder Digitalisierung. Die Rollen- und Aufgabenklärung des pastoralen Personals wird ebenso erörtert werden wie die Frage, wie Seelsorge in Krankenhäusern, Schulen, caritativen und Bildungseinrichtungen künftig in den pastoralen Räumen gestaltet werden kann.

Der Prozess wird durch verschiedene Entwicklungen notwendig. Die Katholikenzahl im Bistum wird bis 2040 von derzeit knapp 1,8 Millionen auf weniger als 1,4 Millionen zurückgehen. Im kirchlichen Leben, etwa bei den Gottesdienstbesuchern, Taufen oder Eheschließungen hat es in den vergangenen Jahren deutliche Rückgänge gegeben. Die finanziellen Mittel werden in Zukunft spürbar geringer ausfallen. Besonders gravierend sind die zu erwartenden Einbrüche beim seelsorglichen Personal: Gibt es derzeit im gesamten Bistum noch 1.370 Seelsorgerinnen und Seelsorger, wird diese Zahl bis 2040 auf 500 bis 550 zurückgehen.

„Wir möchten im Bistum Münster sogenannte Pastorale Räume schaffen“, erklärte Offizial Wilfried Theising bei der Gremiensitzung in Vechta. „Erste Vorschläge dafür werden im November in den Dekanaten vorgestellt. Darüber werden wir mit den Menschen vor Ort beraten und ins Gespräch kommen“, erklärte er. Viele Fragen seien noch ungeklärt, sagte der Weihbischof. Die Bistumsleitung gehe davon aus, dass es perspektivisch im Bistum höchstens 40 bis 50 pastorale Räume mit in der Regel nicht mehr als acht hauptamtlichen Mitarbeitenden geben wird, davon sechs im Oldenburger Land, erklärte er. Die Beratungs- und Entscheidungsphase soll bis Mai 2023 abgeschlossen sein.

„Die pastoralen Räume sollen nicht Pfarreien, Gemeinden, Einrichtungen oder Verbände ersetzen,“ schilderte Dr. Markus Wonka, Leiter der Abteilungen Seelsorge und Seelsorge-Personal im Bischöflich Münsterschen Offizialat (BMO), die ersten Grundüberlegen. „Die Pastoral soll in der Fläche so weit wie möglich präsent bleiben“, doch die Seelsorge werde in größeren Einheiten gestaltet werden müssen. Ein pastoraler Raum erfordere die Bildung größerer Teams und ein weiterentwickeltes Rollenverständnis der Akteure, mehr Teamarbeit und ein verstärktes Freiwilligenengagement. Die Verantwortung für die Entwicklung der Pastoral solle vor Ort belassen werden. Dabei gehe es auch darum, wie eine gute Zusammenarbeit zwischen lokaler und regionaler Ebene gewährleistet werden kann. Pastorale Orte, Einrichtungen und die kategorialen Felder der Seelsorge, etwa im Krankenhaus, in der Schule, bei der Caritas und in der Beratung, sollten in die Pastoralen Räume eingebunden werden. Für die Identifizierung der pastoralen Räume würden in der Regel die kommunalen Grenzen ebenso berücksichtigt werden, wie regionale Realitäten und Unterschiede.

Weitere Informationen gibt es ab Ende September im Internet auf bistum-muenster.de/strukturprozess.

Für den Prozess im Offizialatsbezirk Oldenburg gibt es einen Beirat, der die unterschiedlichen pastoralen Akteure in der Region abbildet. Die noch offenen inhaltlichen Fragestellungen werden in verschiedenen Prozessgruppen in den nächsten Jahren bearbeitet.