Wahl zum Kirchenausschuss 2026

Wählen können alle Katholiken, die ihren Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde haben und mindestens 16 Jahre alt sind.
Gewählt werden kann jeder Wahlberechtigte, der mindestens 18 Jahre alt ist und im Gebiet der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat.
Wer an dem Wochenende verhindert ist, kann vorab auch per Brief wählen.
Die Amtsperiode beträgt vier Jahre.
In der Pfarrei sind zwölf Mitglieder in den Kirchenausschuss zu wählen.
Jeder Wahlberechtigte hat 12 Stimmen. Es dürfen auch weniger Namen angekreuzt werden (§ 15 Abs. 2 Wahlordnung).
Wahlzettel, die mehr als 12 Stimmen enthalten sind ungültig.
Sie haben die Möglichkeit eine halbe Stunde vor und nach den jeweiligen Vorabend- und Sonntagsmessen, zu wählen.
Der Kirchenausschuss
Der Kirchenausschuss vertritt die Kirchengemeinde.
Er ist zuständig für die finanziellen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten der Kirchengemeinde.
Insbesondere stellt er den Haushalt auf und berät und entscheidet in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten.
Das sind zum Beispiel:
- finanzielle Ausgaben
- Einstellung von Mitarbeitenden
- Vermietung und Verpachtung von kirchlicher Immobilien
- Betrieb von Kindertagesstätten
- und andere Rechtsgeschäfte
Auf diese Weise stellt er die Rahmenbedingungen der Seelsorge – insbesondere der pastoralen Arbeit des Pfarreirat – sicher.