St. Willehad Katholische Kirchengemeinde Wilhelmshaven

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Wahlberechtigung

 

Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die das 14. Lebensjahr am 8. November 2025 vollendet und in der Pfarrei St. Willehad -Wilhelmshaven- ihren Wohnsitz haben.

Es können auch außerhalb der Pfarrei St. Willehad -Wilhelmshaven- wohnende Katholiken aktives Wahlrecht ausüben, wenn sie am Leben der Pfarrei aktiv teilnehmen.

Die Ausübung des aktiven Wahlrechts in mehreren Pfarreien ist nicht zulässig.

Betroffene Personen können bis zum 3. November 2021 einen schriftlichen Antrag (auch per E-Mail an pfarrbuero@willehad.de) auf Aufnahme in die Wählerliste an den Wahlausschuss der Wahlpfarrei St. Willehad, Bremer Straße 53, 26382 Wilhelmshaven, stellen, der über den Antrag entscheidet.

Wird dem Antrag zugestimmt, werden sowohl der Antragsteller als auch dessen Wohnsitzpfarrei schriftlich informiert.

Der Wahlausschuss der Wahlpfarrei St. Willehad teilt der Wohnsitzpfarrei die erfolgte Eintragung in die Wählerliste mit und bittet um Streichung des Namens aus der Wählerliste der Wohnsitzpfarrei.